Schlagzeilen-Kolumne: Unüberlegt?
Vor einiger Zeit traf ich einen französischen Produzenten von SM-Toys, dessen Firmen-Initialen SM waren und der sich daher seinen Firmenkürzel ?SM? schützen ließ. Und vor nicht so langer Zeit versuchte mal jemand den Begriff BDSM für sich beim deutschen Patentamt schützen zu lassen. Hat aber glücklicherweise nicht geklappt.
Und grad vor ein paar Tagen ging durch die Presse, dass sich ein rechtes Kleidungs-Label den Begriff Hardcore habe schützen lassen. So als wäre der Begriff nicht ohnehin mit einer Musikrichtung und mit jeder Menge Porno besetzt. Bisher hat da wohl niemand Einspruch erhoben.
Parallel dazu gibt es seit geraumer Zeit eine immer mal …
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