BVSM erhebt Einspruch gegen die Wortmarkenanmeldungen „BDSM“, „CFNM“, „CMNF“ u. „Public Disgrace“

Am 21. Mai 2014 hat die BVSM e.V.beim Deutschen Patentamt Einspruch gegen die Wortmarken-Anmeldungen „BDSM“, „CFNM“, „CMNF“ u. „Public Disgrace“ eingelegt.

Am April d.J. wurden diesbezügliche Anträge zur Wortmarken-Anmeldung gestellt (siehe SWL-Meldung vom 7.5.2014).

Zitat aus dem Einspruch-Schreiben:

(…) Die BVSM e.V. beantragt hiermit, eine Eintragung als Marken zurückzuweisen, da eine Eintragungsfähigkeit aufgrund eines allgemeinen Schutzhindernisses (mangelnde Unterscheidungsfähigkeit sowie Freihaltungsbedürfnis gem. & 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG) nicht gegeben sein dürfte.

Bei den angemeldeten Wortmarken handelt es sich um Begriffe, die seit Jahrzehnten in der sadomasochistischen Subkultur etabliert sind und feste Bedeutung haben.

Das Schutzhindernis besteht somit im Interesse unserer Subkultur diese weiterhin nutzen zu dürfen (..)“

Des-weiteren beinhaltet dieses Schreiben Erklärungen zu den betreffenden Begriffen sowie ein Hinweis auf den Eintragungsversuch für die Wortmarke „BDSM“.

Denn Volltext dieses Schreibens findet man alls PDF unter
http://bvsm.de/wp-content/uploads/EinspruchGegenMarkenanmeldungen.pdf
bzw. als Tiny-Url http://tinyurl.com/qhxevzo.

Quelle: SWL