SundMehr am 26.06.2015 – „schwacher Dom – starker Sub?“

Der Gesprächskreis SundMehr trifft sich wieder am 26.06.2015 um 20 Uhr im Gasthof „Traube“,Hauptstr. 35/37, 71394 Kernen-Rommelshausen.

Du hast dich auch schon mal gefragt: Was ist unter „Stärke“ bzw. „Schwäche“ im BDSM-Bereich überhaupt zu verstehen und wie zeigt sie sich?

Bei Dom durch die Art, wie er/sie führt oder durch die Heftigkeit der Schläge? Oder durch die Konzentration, die für Sub aufgebracht wird? Durch die Übernahme der Verantwortung? Ist „Stärke“ körperlich oder mental zu verstehen? Was also macht eine/n Dom stark? Darf ein Dom Schwäche zeigen und was passiert in/mit der Beziehung, wenn das geschieht?

Ist Sub automatisch der schwache Part in der BDSM-Beziehung? Was bedeutet „Schwach-Sein“ in diesem Kontext? Darf Sub überhaupt „stark“ sein oder übernimmt er/sie damit (ungewollt) die Verantwortung und damit die Führung in der Beziehung? Wann zeigt Sub Stärke? Wenn Schmerz nicht gezeigt, sondern unterdrückt wird? Bedeutet dienen zu können stark zu sein? Oder ist jemand stark, der viel aushält? Warum sucht Sub eine/n „starke/n Dom“ und welche Erwartungen oder Sehnsüchte stecken dahinter?

Kennst du den Gedanken: ?Bist du zu stark, ist er/sie zu schwach!??

Denkst du, dass nur derjenige wahrhaft stark ist, der auch Schwäche zeigen und zugeben kann, nicht alles zu können oder auszuhalten?

Dass Stärke auch bedeutet, um seine Schwächen und Grenzen zu wissen und damit umgehen, sie kommunizieren zu können?

Wenn du dir diese oder andere Fragen zum Thema „Stärke und Schwäche“ schon mal gestellt hast und mit anderen zusammen diskutieren und Antworten suchen willst, bist du an diesem Abend genau richtig und herzlich willkommen!

Damit wir abschätzen können, wie viele kommen wäre Anmeldung über die Teilnehmerliste in der SZ-Stammtischgruppe SundMehr oder über info@sundmehr.de nett.

www.sundmehr.de in Kooperation mit AK SMuC www.sm-und-christsein.de

Quelle: SWL

 

Lustschmerz: Was versteht man unter einem Sklavenvertrag

Unter einem Sklavenvertrag versteht man die schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, worin Rechte und Pflichten des Sklaven, aber auch sehr oft des Tops reguliert werden. Das heißt, Sklavenverträge dienen internen Vereinbarungen von Regeln zwischen Meistern und Sklaven.

Da diese Vereinbarungen aber oft individuell zwischen Meister und Sklave getroffen werden, gibt es jedoch eine große Anzahl an Sklavenverträgen, die sehr unterschiedlich ausfallen können.

Und obwohl solche Verträge nach unserem Recht keine offizielle, gesetzliche Gültigkeit besitzen, sind sie für Viele sehr sinnvoll, denn dadurch wird deutlich geregelt, was gespielt werden soll.

Dienlichkeit eines Sklavenvertrags

Sklavenverträge dienen beispielsweise zur eindeutigen, widerspruchsfreien Regelung einer Lebensbeziehung zwischen Meister und Sklave. Diese Beziehung kann für den Sklaven eine wirkliche, reale Vollversklavung und sexuelle Dienerschaft bedeuten.

Desweiteren kann der Sklave damit dem Meister die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung sowie der Kontrolle über alle Lebensbereiche oder absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände geben.

Darüber hinaus wird in einem solchen Vertrag meist auch festgehalten, daß der Sklave für die Dauer des Vertrages jedes Recht auf freie Entscheidungen und Bestimmung verliert, und alleine der Wille des Meisters für den Sklaven von Bedeutung ist.

In einem solchen Vertrag sollte jedoch aber auch geregelt sein, daß der Meister immer die Gesundheit des Sklaven in Betracht ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden, sowie immer über die Gesundheit des Sklaven wachen oder gegebenfalls sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen wird.

Zudem ist es für beide Partner sinnvoll, sich dahingehend zu einigen, daß der Sklave den Meister bei ersten Anzeichen einer Erkrankung unverzüglich informiert.

Notwendigkeit eines Sklavenvertrags

Wie man erkennt, ist ein Sklavenvertrag nicht unbedingt nötig, kann jedoch sehr hilfreich zur Förderung anderer Bereiche sein, wie zum Beispiel Safe, Sane oder Consensual SSC, womit man das Grundprinzip des BDSM bezeichnet.

Außerdem entsteht durch ein gemeinsames Erarbeiten von Inhalten, wie eventuell der Festlegung von Grenzen oder gemeinsamen Absprachen sowie der Fixierung eines Safewords und auch dem erotischen Aspekt, meist schon eine Festigung des Vertrauens und des Gefühls.

Bei der Erstellung des Vertrags wird man nämlich über den vollständigen Inhalt reden. Somit kommen also Wünsche sowie Neigungen und auch Grenzen nicht zu kurz. In diesem Fall sollte man allerdings keine vorgegebenen Verträge benutzen, da dieser nützliche Effekt ansonsten wegfällt.

Desweiteren können auf diese Weise die Grundlagen der Partnerschaft für Jeden klar festgehalten werden. Also, keine so schlechte oder gar nutzlose Angelegenheit.

Fazit

Sklavenverträge können also aus verschiedenen Gründen geschlossen werden, haben allerdings keinen rechtlichen Bestand. Ihre Erfüllung kann also nicht gerichtlich eingefordert werden.

Daher ist es auch nicht möglich, eine Willenserklärung zur Zustimmung von Körperverletzung zu geben. Eine solche Niederschrift könnte nur die Freiwilligkeit und das Einvernehmen dokumentieren, falls einer der Partner sich misshandelt fühlen sollte, und dies per Gericht einklagt.

Quelle: Lustschmerz