Hannover: Stammtisch BDSM-Hannover e.V. am 28.06.2015

Wie an jedem letzten Sonntag im Monat findet am 28. Juni 2015 ab 16.00 Uhr im

„Ei“ Selmastr. 9, 30451 Hannover

der nächste Sonntags-Stammtisch von BDSM Hannover e.V. statt.

Ein gemütliches Beisammensein, incl. der Möglichkeit zum Essen. Hier sind alle BDSMler gerne gesehen, die sich einfach mit netten Menschen über alles mögliche unterhalten wollen. Die Gesprächsthemen sind vielfältig, auch SM. Als Erkennungszeichen liegt ein Seil auf dem Tisch.

Für weitere Infos:
Web: http://www.bdsm-hannover-ev.de
E-Mail: info@bdsm-hannover-ev.de

Quelle: SWL

SundMehr am 26.06.2015 – „schwacher Dom – starker Sub?“

Der Gesprächskreis SundMehr trifft sich wieder am 26.06.2015 um 20 Uhr im Gasthof „Traube“,Hauptstr. 35/37, 71394 Kernen-Rommelshausen.

Du hast dich auch schon mal gefragt: Was ist unter „Stärke“ bzw. „Schwäche“ im BDSM-Bereich überhaupt zu verstehen und wie zeigt sie sich?

Bei Dom durch die Art, wie er/sie führt oder durch die Heftigkeit der Schläge? Oder durch die Konzentration, die für Sub aufgebracht wird? Durch die Übernahme der Verantwortung? Ist „Stärke“ körperlich oder mental zu verstehen? Was also macht eine/n Dom stark? Darf ein Dom Schwäche zeigen und was passiert in/mit der Beziehung, wenn das geschieht?

Ist Sub automatisch der schwache Part in der BDSM-Beziehung? Was bedeutet „Schwach-Sein“ in diesem Kontext? Darf Sub überhaupt „stark“ sein oder übernimmt er/sie damit (ungewollt) die Verantwortung und damit die Führung in der Beziehung? Wann zeigt Sub Stärke? Wenn Schmerz nicht gezeigt, sondern unterdrückt wird? Bedeutet dienen zu können stark zu sein? Oder ist jemand stark, der viel aushält? Warum sucht Sub eine/n „starke/n Dom“ und welche Erwartungen oder Sehnsüchte stecken dahinter?

Kennst du den Gedanken: ?Bist du zu stark, ist er/sie zu schwach!??

Denkst du, dass nur derjenige wahrhaft stark ist, der auch Schwäche zeigen und zugeben kann, nicht alles zu können oder auszuhalten?

Dass Stärke auch bedeutet, um seine Schwächen und Grenzen zu wissen und damit umgehen, sie kommunizieren zu können?

Wenn du dir diese oder andere Fragen zum Thema „Stärke und Schwäche“ schon mal gestellt hast und mit anderen zusammen diskutieren und Antworten suchen willst, bist du an diesem Abend genau richtig und herzlich willkommen!

Damit wir abschätzen können, wie viele kommen wäre Anmeldung über die Teilnehmerliste in der SZ-Stammtischgruppe SundMehr oder über info@sundmehr.de nett.

www.sundmehr.de in Kooperation mit AK SMuC www.sm-und-christsein.de

Quelle: SWL

 

Lustschmerz: Was versteht man unter einem Sklavenvertrag

Unter einem Sklavenvertrag versteht man die schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, worin Rechte und Pflichten des Sklaven, aber auch sehr oft des Tops reguliert werden. Das heißt, Sklavenverträge dienen internen Vereinbarungen von Regeln zwischen Meistern und Sklaven.

Da diese Vereinbarungen aber oft individuell zwischen Meister und Sklave getroffen werden, gibt es jedoch eine große Anzahl an Sklavenverträgen, die sehr unterschiedlich ausfallen können.

Und obwohl solche Verträge nach unserem Recht keine offizielle, gesetzliche Gültigkeit besitzen, sind sie für Viele sehr sinnvoll, denn dadurch wird deutlich geregelt, was gespielt werden soll.

Dienlichkeit eines Sklavenvertrags

Sklavenverträge dienen beispielsweise zur eindeutigen, widerspruchsfreien Regelung einer Lebensbeziehung zwischen Meister und Sklave. Diese Beziehung kann für den Sklaven eine wirkliche, reale Vollversklavung und sexuelle Dienerschaft bedeuten.

Desweiteren kann der Sklave damit dem Meister die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung sowie der Kontrolle über alle Lebensbereiche oder absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände geben.

Darüber hinaus wird in einem solchen Vertrag meist auch festgehalten, daß der Sklave für die Dauer des Vertrages jedes Recht auf freie Entscheidungen und Bestimmung verliert, und alleine der Wille des Meisters für den Sklaven von Bedeutung ist.

In einem solchen Vertrag sollte jedoch aber auch geregelt sein, daß der Meister immer die Gesundheit des Sklaven in Betracht ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden, sowie immer über die Gesundheit des Sklaven wachen oder gegebenfalls sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen wird.

Zudem ist es für beide Partner sinnvoll, sich dahingehend zu einigen, daß der Sklave den Meister bei ersten Anzeichen einer Erkrankung unverzüglich informiert.

Notwendigkeit eines Sklavenvertrags

Wie man erkennt, ist ein Sklavenvertrag nicht unbedingt nötig, kann jedoch sehr hilfreich zur Förderung anderer Bereiche sein, wie zum Beispiel Safe, Sane oder Consensual SSC, womit man das Grundprinzip des BDSM bezeichnet.

Außerdem entsteht durch ein gemeinsames Erarbeiten von Inhalten, wie eventuell der Festlegung von Grenzen oder gemeinsamen Absprachen sowie der Fixierung eines Safewords und auch dem erotischen Aspekt, meist schon eine Festigung des Vertrauens und des Gefühls.

Bei der Erstellung des Vertrags wird man nämlich über den vollständigen Inhalt reden. Somit kommen also Wünsche sowie Neigungen und auch Grenzen nicht zu kurz. In diesem Fall sollte man allerdings keine vorgegebenen Verträge benutzen, da dieser nützliche Effekt ansonsten wegfällt.

Desweiteren können auf diese Weise die Grundlagen der Partnerschaft für Jeden klar festgehalten werden. Also, keine so schlechte oder gar nutzlose Angelegenheit.

Fazit

Sklavenverträge können also aus verschiedenen Gründen geschlossen werden, haben allerdings keinen rechtlichen Bestand. Ihre Erfüllung kann also nicht gerichtlich eingefordert werden.

Daher ist es auch nicht möglich, eine Willenserklärung zur Zustimmung von Körperverletzung zu geben. Eine solche Niederschrift könnte nur die Freiwilligkeit und das Einvernehmen dokumentieren, falls einer der Partner sich misshandelt fühlen sollte, und dies per Gericht einklagt.

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Lustschmerz: Was versteht man unter einem Sklavenvertrag

Unter einem Sklavenvertrag versteht man die schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, worin Rechte und Pflichten des Sklaven, aber auch sehr oft des Tops reguliert werden. Das heißt, Sklavenverträge dienen internen Vereinbarungen von Regeln zwischen Meistern und Sklaven.

Da diese Vereinbarungen aber oft individuell zwischen Meister und Sklave getroffen werden, gibt es jedoch eine große Anzahl an Sklavenverträgen, die sehr unterschiedlich ausfallen können.

Und obwohl solche Verträge nach unserem Recht keine offizielle, gesetzliche Gültigkeit besitzen, sind sie für Viele sehr sinnvoll, denn dadurch wird deutlich geregelt, was gespielt werden soll.

Dienlichkeit eines Sklavenvertrags

Sklavenverträge dienen beispielsweise zur eindeutigen, widerspruchsfreien Regelung einer Lebensbeziehung zwischen Meister und Sklave. Diese Beziehung kann für den Sklaven eine wirkliche, reale Vollversklavung und sexuelle Dienerschaft bedeuten.

Desweiteren kann der Sklave damit dem Meister die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung sowie der Kontrolle über alle Lebensbereiche oder absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände geben.

Darüber hinaus wird in einem solchen Vertrag meist auch festgehalten, daß der Sklave für die Dauer des Vertrages jedes Recht auf freie Entscheidungen und Bestimmung verliert, und alleine der Wille des Meisters für den Sklaven von Bedeutung ist.

In einem solchen Vertrag sollte jedoch aber auch geregelt sein, daß der Meister immer die Gesundheit des Sklaven in Betracht ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden, sowie immer über die Gesundheit des Sklaven wachen oder gegebenfalls sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen wird.

Zudem ist es für beide Partner sinnvoll, sich dahingehend zu einigen, daß der Sklave den Meister bei ersten Anzeichen einer Erkrankung unverzüglich informiert.

Notwendigkeit eines Sklavenvertrags

Wie man erkennt, ist ein Sklavenvertrag nicht unbedingt nötig, kann jedoch sehr hilfreich zur Förderung anderer Bereiche sein, wie zum Beispiel Safe, Sane oder Consensual SSC, womit man das Grundprinzip des BDSM bezeichnet.

Außerdem entsteht durch ein gemeinsames Erarbeiten von Inhalten, wie eventuell der Festlegung von Grenzen oder gemeinsamen Absprachen sowie der Fixierung eines Safewords und auch dem erotischen Aspekt, meist schon eine Festigung des Vertrauens und des Gefühls.

Bei der Erstellung des Vertrags wird man nämlich über den vollständigen Inhalt reden. Somit kommen also Wünsche sowie Neigungen und auch Grenzen nicht zu kurz. In diesem Fall sollte man allerdings keine vorgegebenen Verträge benutzen, da dieser nützliche Effekt ansonsten wegfällt.

Desweiteren können auf diese Weise die Grundlagen der Partnerschaft für Jeden klar festgehalten werden. Also, keine so schlechte oder gar nutzlose Angelegenheit.

Fazit

Sklavenverträge können also aus verschiedenen Gründen geschlossen werden, haben allerdings keinen rechtlichen Bestand. Ihre Erfüllung kann also nicht gerichtlich eingefordert werden.

Daher ist es auch nicht möglich, eine Willenserklärung zur Zustimmung von Körperverletzung zu geben. Eine solche Niederschrift könnte nur die Freiwilligkeit und das Einvernehmen dokumentieren, falls einer der Partner sich misshandelt fühlen sollte, und dies per Gericht einklagt.

Quelle: Lustschmerz

Deutsche Übersetzung des Sicherheitsflyers „Anatomisches Diagramm – Nerven bei Seilbondage“

seilbondageKürzlich wurde die deutsche Übersetzung des Sicherheitsflyers „Anatomisches Diagramm – Nerven bei Seilbondage“ veröffentlicht.

Dieser Flyer enthält grafisch aufbereitet u.a. sowohl Vorbeugemaßnahmen als auch empfohlene Maßnahmen bei etwaiger gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach Seilbondage.

Unter http://www.bondageproject.com/public/seilbondage.jpg kann dieser Flyer runtergeladen werden.

Bis dato gab es diesen Flyer nur in einer englischen und französischen Version. An dieser Stelle ein Danke an Heinrich v. Schimmer für die deutschsprachige Version.

Quelle: SWL

BPjM -Grundsatzentscheidung zur Schildung von einverständlich vorgenommenen SM-Handlungen

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat kürzlich in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass die Schilderungen von einverständlich vorgenommenen sadomasochistischen Praktiken nicht unsittlich sind.

Wie der Rechtsanwalt Marko Dörre in seinem Blog „Pornoanwalt.de“ berichtet, war der Anlaßfall zu dieser Entscheidung das Verfahren betreffend der beantragten Indizierung des 2011 erschienenen Buches „Befreie mich, versklave mich“ der Autorin Johanna Grey.

Als Begründung für die beantragte Indizierung wurde die „Kombination von Sex und Gewalt als eine besonders lustvolle Variante sexueller Handlungen“ angeführt. Aus diesem Grunde sei der der Inhalt des Romans geeignet, „eine sexualethisch desorientierende Wirkung auf Kinder und Jugendliche auszuüben“.

Dieser Antrag auf Indizierung wurde durch die BPjM (PR 1079/14 – Entscheidung 6060) am 7. Mai 2015 abgelehnt:

(..) „Das Buch weist eine große Anzahl an Szenen auf, darunter die im Schreiben des Antragstellers benannten, in denen sexuelle Handlungen unter Verwendung derber Ausdrücke detailliert und ausführlich geschildert werden. Das Buch hat es als Erotikroman auch darauf abgesehen, seine Leserschaft sexuell zu stimulieren. Zwischenmenschliche Bezüge werden vorliegend jedoch nicht ausgeklammert, sondern die zwei Protagonisten reflektieren wiederholt ihre Beziehung und diskutieren über ihre Gefühle. Diese Bestandteile des Buches stuft das Gremium nicht als nur aufgesetzt ein, sondern als neben den expliziten Sexszenen gleichwertige Bestandteile des Romans (..)

(..) Das Buch weist keine als sexualethisch desorientierend einzustufenden Botschaften auf. (..)

(..)Der Roman „Befreie mich, versklave mich? schildert aber aufgrund der Einbettung in eine BDSM-Beziehung keine Täter- Opfer-Geschichte,sondern es werdeneinvernehmliche SM Handlungen zwischen erwachsenen Personen geschildert, die innerhalb eines klar geregelten und abgesprochenen Rahmens stattfinden. Derartige Schilderungen sind nicht per se als jugendgefährdend einzustufen. (..)“

Anzumerken sei noch,. dass in diesem Buch zehnmal der Begriff „Safeword“ vorkommt und mehrmals auf die Wichtigkeit der Einvernehmlichkeit hingewiesen wird.

für weitere Infos:
Link zum Volltext auf Pornowalt.de: http://www.pornoanwalt.de/?p=11433
Link zur Entscheidung 6060 der BPjM
http://www.pornoanwalt.de/wp-content/uploads/2015/06/20150611-bpjm-befreie-mich-versklave-mich-nichtindizierung.pdf

Quelle: SWL

„Bondage Picnic Around the World“ am 28.06.2015

Auch in diesem Jahr – und zwar am Sonntag, den 28. Juni 2015 – ist es geplant über die halbe Welt verteilt ein „Bondage Picnic Around the World“ abzuhalten.

Die Idee dieser Veranstaltung: Mit Seilen, Picknick-Körben und guter Laune ausgestattet trifft man sich in einem Park oder ähnlichen. Niemand hat dabei das „Zepter“ in der Hand. Der Spaß steht dabei im Vordergrund und dies soll gesittet und bekleidet stattfinden.

In Deutschland sind in diesem Rahmen u.a. folgende Veranstaltungen geplant:

– Bremen Stadtwald (Wiese gegenüber vom Unisee) 28359 Bremen
Beginn: 14:00 Uhr

– Chemnitz Stadtpark Chemnitz 09120 Chemnitz
Beginn: 14:00 Uhr

– Düsseldorf Volksgarten Düsseldorf Redinghovenstraße 55,40225 Düsseldorf
Beginn: 13:00 Uhr

– Hamburg Wohlers Park 22767 Hamburg Diese Parkanlage befindet sich im Stadteil Hamburg-Altona zwischen den Straßenzügen Bei der Johanniskirche, Wohlersallee, Norderreihe, Mumsenstraße und Max-Brauer-Allee.
Beginn: 14:00 Uhr

– Karlsruhe Schlossgarten Schloßbezirk 10, 76131 Karlsruhe
Beginn: 11:00 Uhr

– Kierspe (NRW) Park hinter der Grundschule Otto-Ruhe- Strasse, 58566 Kierspe
Beginn: 11:00 Uhr

– Leipzig Johannapark
Beginn: 14:00 Uhr

– Wuppertal Wuppertaler Hardt Anlage Elisenhöhe 1,42107 Wuppertal
Beginn: 11:00 Uhr

Quelle: SWL

SWR berichtet über den Arbeitskreis SM und Christsein auf dem Kirchentag

Der SWR berichtet auf seiner Internetseite vom Infostand des > Arbeitskreises SM und Christsein auf dem Kirchentag in Stuttgart:

Unter der Überschrift „Sadomasochismus und Christsein – Ist das mit der Bibel vereinbar?“ wird im Rahmen eines „Kirchentag-Specials“ auf der SWR-Website ein Interview mit Karin Kühn (Sprecherin des Arbeitskreises SM und Christsein) gebracht.

Befragt wurde sie zu

  • Was ist Sadomasochismus eigentlich genau?
  • Wie hängen SM und Christsein zusammen?
  • Sind christliche Sadomasochisten bessere Sadomasochisten?

Zitat Karin Kühne: „Wer SM richtig praktiziert, der macht es mit Verantwortung – egal, ob religiös oder nicht. In unserem Arbeitskreises geht es auch darum,
aufzuklären: Sadomasochismus soll als Teil von sexueller Vielfalt akzeptiert werden. Darüber wünschen wir uns einen offenen Dialog in den Kirchen und Gemeinden“.

Zwecks weitergehende Infos wird in Links auf die BVSM e.V. sowie dem Arbeitskreis SM und Christsein verwiesen.

weiter Infos: http://www.swr.de/kirchentag/sadomasochismus-und-christsein-ist-das-mit-der-bibel-vereinbar/-/id=15268800/did=15634034/nid=15268800/uwk2oz/index.html

Quelle: SWL

Rückschau SundMehr Thema Drehbücher und Szenarien vom 29.05.2015

Der Gesprächskreis SundMehr traf sich am 29.05.2015 in Rommelshausen zum Thema Drehbücher und Szenarien.

13 Teilnehmer gaben bereits bei der Vorstellungsrunde kurze Statements zum Thema ab und diskutierten rege über die verschiedenen Aspekte von drehbuchartigen Szenarien. So spielten sogenannte „Drehbücher“ verstärkt im Bereich D/S eine Rolle: eine Situation oder ein „Setting“ wird beschrieben, z. B. Lehrer-Schüler, in der sich das D/S-Spiel sich dann entfalten kann. Hierbei wurde angemerkt, dass es mit einem „Improvisationstheater“ verglichen werden kann, bei dem ein großer Raum für freie Gestaltungsmöglichkeit besteht.

Andererseits mache ein „Drehbuch“ mit bis ins Detail vorgefertigten Dialogen und Szenen es womöglich schwierig, die „Rollen“ zu besetzen. Ansprüche könnten zu hoch sein oder zumindest den Anschein dafür haben. „Drehbuch“ bedeutet für ihn bezüglich SM auch für „Material“ und Sicherheit zu sorgen, meinte ein Teilnehmer. Manchmal sei einfach eine „technische Vorbereitung“ notwendig.

Ein „Drehbuch“ kann Phantasien freisetzen, meinte ein anderer Teilnehmer. Daraufhin wurde ueber den Austausch von Wuenschen und Phantasien zwischen den Partnern gesprochen. Elementar wichtig sei dies, und haette keinen „Drehbuch-Charakter“. Der Dialog ueber Wuensche und Beduerfnisse sei eine sensible Sache. Es bestünde auch durchaus die Gefahr, dass ein Partner sich einem Druck ausgesetzt fühlt, wenn Wünsche artikuliert werden, die er meint nicht erfüllen zu können. Bereits dann sollten Paare gut auf einander achten und Wuensche bzw. Phantasien keinen „zwingenden Beigeschmack“ mitgeben.

Dabei spielt es eine große Rolle in welcher Beziehung die beiden Partner stehen. Kennt sich ein Paar schon lange sind meistens wenige bis keine Worte nötig, bei frischen Beziehungen hat der Austausch eine größere Bedeutung.

www.sundmehr.de in Kooperation mit AK SMuC www.sm-und-christsein.de

Quelle: SWL

 

Berlin: 12. xplore Berlin Festival vom 24. – 26.07.2015

Vom 24. – 26. Juli 2015 findet das 12. xplore Berlin Festival mit über 40 Workshops, Demonstrationen und Performances zu verschiedenen Spielarten und Aspekten von Sexualität statt.

Was ist das xplore Festival?

„Die xplore Festivals haben die Form einer großen 3-Tages Konferenz mit aufeinanderfolgenden Einheiten und regelmäßigen Pausen, die den Teilnehmern die Chance geben miteinander ins Gespräch zu kommen und Erfahrungen auszutauschen.

Was die xplore Festivals nicht sind: akademische Konferenzen. Sie sind vielmehr ein Gesamtkonzept von Workshops, größtenteils von professionellen Künstlern gehalten, von denen jeder in einem bestimmten Bereich der Sexualität und/oder körperlichen Erfahrung spezialisiert ist, an dem er oder sie persönliches Interesse hat.

Die Teilnehmer werden nicht „unterrichtet“, sondern es wird ihnen vielmehr die Möglichkeit gegeben, eine Erfahrung zu machen; jedes Mal eine neue und einzigartige Erfahrung. Am Vormittag finden meist Einheiten statt die mehr auf den körperlichen Aspekt fokussieren (z.B.
Yoga, erotische Massage, Raufen), während am Nachmittag mehr Fokus auf psychologische Aspekte gelegt wird (z.B. Exhibitionismus, Sadomasochistisches, Orgien).“

Quelle: http://www.xplore-berlin.de/index.php/de/die-xplore-innovation-de

Detaillierte Infos zum Programm und den Dozenten/innen (u.a.: Jay Wisemann u. Matthias T.J. Grimme) kann man der unten angeführten Veranstaltungswebsite entnehmen.

Abgeschlossen wird dieses Festival mit der Play Party „The Aristocracy of Desire“, welche nur für xplore-Teilnehmer/innen zugänglich ist.

Veranstaltungsort: Alte Börse Marzahn Zur Alten Börse 77, 12681 Berlin-Mahrzahn
Web: http://alte-boerse-marzahn.de/

Kostenbeitrag:
3 Tages Pass: 235,- EUR (+Serviceentgelt) Weitere Infos siehe WWW.

für weitere Infos:
Web: http://www.xplore-berlin.de/
E-Mail: info@xplore-festival.com bzw. über das Kontatformular

Quelle: SWL

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