Weitere positive BPjM-Grundsatzentscheidung zur Schildung von einverständlich vorgenommenen SM-Handlungen

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat mit Entscheidung vom 11. Februar 2016 entschieden, dass die Schilderungen von einverständlich vorgenommenen sadomasochistischen Praktiken des im Jahre 2012 im Goldmann Verlag der Verlagsgruppe Random House GmbH erschienenen Buches „Das geheime Verlangen der Sophie M.“ der Autorin Sophie Morgan keine Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien rechtfertigen.

Die Indizierung wurde mit dem Hinweis, dass der Inhalt aufgrund der im Detail geschilderten sexuellen Handlungen möglicherweise als jugendgefährdend einzustufen sei, angeregt.

Auszug aus der (Nichtindizierungs-) Entscheidung 6101 vom 11.02.2016:

„(..) Eine Aufnahme des Buches in die Liste der jugendgefährdenden Medien komme vorliegend nicht in Betracht. Das Werk sei bereits im Jahr 2012 erschienen. Es handle von der Protagonistin Sophie, deren Kindheit, Studentenzeit und schließlich beruflicher Werdegang, insbesondere ihr wechselndes Beziehungsleben und vor allem die Entdeckung ihrer masochistischen Ader geschildert werde“ (..) .

„(..) Eine befürwortende Vermischung von Sexualität und Gewalt ist in dem Buch ohne Zweifel enthalten und wird auch insgesamt nicht kritisch beleuchtet. „Das geheime Verlangen der Sophie M.“ schildert aber aufgrund der Einbettung in eine BDSM-Beziehung keine Täter – Opfer Geschichte, sondern es werden einvernehmliche SM-Handlungen zwischen erwachsenen Personen geschildert, die innerhalb eines klar geregelten und abgesprochenen Rahmens stattfinden.“ (..)

Der Volltext dieser Entscheidung ist als PDF unter abrufbar.

Eine ähnliche Entscheidung hat die BPjM zur (Nicht)indizierung des Buches „Befreie mich, versklave mich“ der Autorin Johanna Grey am 7. Mai 2015 (siehe Meldung vom 12.6.2015) getroffen.

Quelle: SWL

Island entfernt u.a. BDSM aus der Liste der Krankheiten

Wie am 12. Dezember 2015 auf der Website „The Leatherstory.eu Fondation“
berichtet wird, hat die isländische Direktion für Gesundheit die
offizielle Empfehlung abgegeben Sadomasochismus,Fetischismus,
Transvestismus und fetischer Transvetismus aus der offiziellen Liste der
Krankheiten zu entfernen.

Island folgt nun als 5. Staat mit diesem Schritt zur Entfernung von BDSM
als Krankheit aus den jeweiligen nationalen ICD-Schlüsseln den
skandinavischen Staaten Dänemark (1994/95), Schweden (2009), Norwegen
(2010) und Finnland (2012).

Da BDSM im Laufe der Zeit immer stärker in der Popkultur akzeptiert
wird, findet Island es als unangemessen, BDSM weiterhin als Krankheit zu
klassifizieren.

Im DSM-5 (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) ist
BDSM als eine psychische Krankheit nicht mehr enthalten.

Originaltext:
„The Icelandic Directorate of Health has issued an official
recommendation for BDSM to be declassified as a disease. Iceland is the
fifth country in the world to remove BDSM from the offical list of diseases.

BDSM ? short for bondage and discipline, dominance and submission/sadism
and masochism ? will no longer be seen as a disease following an
official recommendation by the Icelandic Directorate of Health. Iceland
follows the lead of its Nordic neighbours Denmark (which declassified
BDSM as a disease in 1994/5) and Sweden (2009), Norway (2010) and
Finland (2012).

The change in policy comes after a request from the Icelandic BDSM
Association which asked for BDSM to be removed from the official list of
diseases earlier this year. In September the Icelandic Directorate of
Health announced it would be willing to do so. Following the
recommendation, dual-role transvestism, fetishism, fetishistic
transvestism and sadomasochism will now all be removed from the
Icelandic register of diseases,

BDSM in Europe

While Iceland now deems classifying BDSM as a disease to be
?inappropriate? and BDSM has become more accepted in general pop
culture over the years, many countries still officially list BDSM as an
illness or an act of violence punishable by law. For example, in 2015
The Netherlands? Ministry of Justice requested an official research
report on BDSM in Holland to determine whether legal action should be
taken against BDSM and those who practice it. The report was published
in 2015 and stated there was no reason to take legal actions against
those engaging in BDSM. Nevertheless, BDSM is still officially
considered as a mental illness in The Netherlands, as well as many other
countries in Europe and the world.

Update: 13-12-2015

As our visitors point out: BDSM was removed as a mental illness from the
DSM-V. The Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM)
is the leading guideline in many countries, including The Netherlands.
They removed the name BDSM from it entirely in DSM 4 (1994) and put it
back in in version 5 (2013) to be able to name the difference between
normal BDSM behavior and BDSM-related behavior that is not healthy. More
here. That said, BDSM is still seen as a mental illness or an act of
violence by general society and the law in most countries.“

Quelle: http://www.leatherhistory.eu/?p=8170

für weitere Infos:

– Finnland entfernt fünf Sexual-Diagnosen aus seiner ICD-Version
http://www.schlagzeilen.com/de/news/2532.htm

– Schweden streicht sieben „sexuelle Verhaltensweisen“ von der Liste der
Krankheiten
http://www.schlagzeilen.com/de/news/2230.htm

– Projekt „revise f65“
http://www.revisef65.org/europridetysk.html

– Wikipedia-Eintrag zu DSM-5
<https://de.wikipedia.org/wiki/DSM-5

 

Quelle: SWL

Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei gleichbleibender Tätigkeit

Nachstehendes dürfte vermutlich für als gemeinnützig eingestufte BDSM-Projekte von Interesse sein:

Wie auf der Website „Zivilgesellschaft-ist-gemeinnützig.de“ (1) berichtet wird, wurde durch dem Finanzamt Frankfurt/Main der Prostituiertenberatungsstelle „Dona Carmen“ rückwirkend ab 2011 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Laut einem Bericht der Hessenschau (2) vom 08.10.2015 wird die Beratungsstelle dagegen rechtliche Mittel einlegen, da sie in diesem Vorgehen politische Willkür sieht.

Konkret wurde die Arbeit dieses Beratungsprojektes jahrelang als gemeinnützig anerkannt. Eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit wurde bei gleichbleibender Tätigkeit durchgeführt.

Vor rund eineinhalb Jahren wurde durch das oben erwähnte Finanzamt dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac (3) ebenfalls die Gemeinnützigkeit aberkannt. Über einen durch Attac dagegen eingelegten Einspruch wurde durch das Finanzamt Frankfurt/Main noch nicht entschieden.

In diesem Zusammenhang erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Koordinator der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“:

„Bund und Länder müssen das Gemeinnützigkeitsrecht ändern. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich selbstlos für die Allgemeinheit engagieren, können künftige Entscheidungen des Finanzamtes kaum vorhersagen und sind daher von Rechtsunsicherheit bedroht. Das Gesetz bildet heute nicht den gesellschaftlichen Konsens darüber ab, was gemeinnützig ist. (…)

Das Engagement für soziale Rechte muss ebenso gemeinnützig sein wie das Engagement zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen. Kritische Vereine dürfen nicht ausgebremst werden. Sie müssen selbstverständlich auch politisch handeln dürfen, um ihre gemeinnützigen Zwecke zu verfolgen.“

für weitere Infos:

(1) „Zivilgesellschaft-ist-gemeinnützig.de“
http://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/finanzamt-frankfurt-entzieht-dona-carmen-gemeinnuetzigkeit/

(2) Hessenschau:
http://hessenschau.de/gesellschaft/prostituierten-beratungsstelle-dona-carmen-brauchen-keinen-putin-haben-das-finanzamt,donacarmen-100.html

(3) Attac
http://www.attac.de/kampagnen/jetzt-erst-recht/worum-geht-es/

 

Quelle: SWL

 

Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Am 1. September 2015 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADB) eine Online-Umfrage zu Diskriminierungserfahrungen gestartet.

Wie in diesem Zusammenhang auf der der BVSM-Mailingliste berichtet wurde, listet der betreffende Fragebogen auch „sexuelle Orientierung“ als Diskriminierungsgrund auf und fragt gezielt nach der Schilderung von Diskriminierungserfahrungen. Zwar taucht „Sadomasochismus“ nicht in den Listen auf, aber es gibt Freitextfelder.

Durch eine Teilnahme von BDSM-liebenden Menschen an dieser Umfrage – welche gegebenenfalls auch über ihre diesbezügliche Diskriminierungserfahrungen berichten – könnte bei den zuständigen Stellen eine Sensibilisierung zwecks Einstufung von Sadomasochismus als sexuelle Orientierung im Sinne des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)erreicht werden.

Die Umfrage (Link s.u.)richtet sich an alle Personen ab dem 14. Lebensjahr und man kann bis 30. November 2015 daran teilnehmen. Zur Ausfüllung des Fragebogens benötigt man ca. 20 – 30 Minuten.

für weitere Infos:
– Infos der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu dieser Umfrage:
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Projekte/Umfrage_Diskriminierung_in_Deutschland/Umfrage_node.html

Quelle: SWL

ICD-10: Piratenpartei erarbeitet Positionspapier

Durch Aktivisten der Piratenpartei wird gerade ein Positionspapier betreffend Änderung des ICD-10 erarbeitet.

Nachstehend der Kernpunkt dieses Papiers:
„Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, engl.: /International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems/) im Rahmen evidenzbasierter Medizin überarbeitet wird.

Im Zuge dieser Überarbeitung sollen sämtliche als diskriminierend einzustufenden Diagnoseschlüssel entfernt werden. Alternativ kann – ähnlich den Diagnoseschlüsseln DSM (Diagnostic & Statistical Manual) – für einzelne Diagnosen eine Differenzierung zwischen pathologischer und nicht pathologischer Diagnose vorgenommen werden.“

Auszug aus der Begründung: „Eine pauschale Verurteilung individueller Vorlieben und freier Entfaltung ist abzulehnen. Es ist zwingend notwendig, zwischen pathologischer Störung und sexueller Neigung zu differenzieren.“.

In diesem Zusammenhang wird auf die Diplomarbeit der Diplom-Psychologin Lydia Benecke verwiesen.

Näheres kann man den ICD-10-Piratenpad entnehmen. Da es sich dabei um ein öffentliches Pad handelt, sind alle interessierte Personen zur Mitarbeit eingeladen.

Quelle: SWL